Schadengutachten

Für PKW, LKW, Motorrad, Sonderfahrzeuge und Oldtimer

Im Falle eines Schadens an Ihrem Fahrzeug haben Sie als Geschädigte(r) nach herrschender Rechtssprechung das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Das gilt auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat oder beauftragen will.

Beachten Sie, dass die Versicherung nicht primär Ihre Interessen vertritt, sondern Ihr Gegner ist.

Wir ermitteln neutral und unabhängig die Schäden an Ihrem Fahrzeug, den Reparaturweg samt Reparaturkosten und Dauer, eine eventuelle Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert.

Die entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung trägt bei klarer Schuldfrage die Versicherung des Schädigers, mit dem wir im Rahmen einer Abtretung abrechnen, so dass Sie keine Kosten zu tragen haben.

Fiktive Abrechnung?

Fiktive Abrechnung?

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter, die Reparaturwürdigkeit vorausgesetzt, die Möglichkeit mit Hife des Gutachtens fiktiv mit der Versicherung abzurechnen.

Das heißt die Reparaturkosten werden Ihnen ohne MwSt. von der Versicherung ausgezahlt.